Handyvertrag ohne Mindestumsatz
Zu Beginn erst einmal, zum besseren Verständnis, die Erklärung der Benennung Mindestumsatz:
Mindestumsatz heißt, dass ein Kunde einen fest gelegten Umsatz in jedem Monat erreichen muss, dies meist durch Gesprächseinheiten. Diesen Mindestumsatz muss er auch dann zahlen, wenn er diese vertraglich festgelegte Gesprächszeit nicht benötigt hat. Neben der meist ebenfalls fälligen Grundgebühr, muss der Kunde diesen Mindestbetrag, der im vereinbarten Mindestumsatz mit enthalten ist, dem Anbieter zahlen.
Wobei eine Verrechnung des nicht verbrauchten Mindestumsatzes in einem anderen , also normal im nächsten Monat, nicht möglich ist. Dabei ist im Mobilfunk überwiegend noch zusätzlich fest gelegt, dass dieser Mindestumsatz durch reine Sprachtelefonie erzielt werden muss. Auch der SMS-Versand oder ähnliches zählt nicht zum Mindestumsatz und muss extra bezahlt werden. Außer es ist eine Gratis sms.
Diese Mobilfunkverträge mit monatlichem Mindestumsatz verlagern nur die fixen Kosten der Grundgebühr zum fest gelegten Mindestumsatz. Der Kunde soll solche Angebote als kostengünstigen monatlichen Inklusivpreis ansehen.
Es gibt eine andere Art der Mobilfunk-Verträge mit Mindestumsatz, bei diesen wird dem Kunden ein Vertrag mit einer bestimmten Zahl von Minuten zum festen Preis angeboten. Diese Handyverträge werden auch als Handy-Tarife bezeichnet. Die nicht genutzten Minuten können ebenfalls, wie beim Handy-Vertrag mit Mindestumsatz, nicht mit in den nächsten Abrechnungszeitraum genommen werden. Für Mehrwert-Dienste, Sonder-Rufnummern, SMS etc. werden nicht die gekauften Minuten heran gezogen, sondern es wird eine gesonderte Berechnung vorgenommen.
Diese Handy-Tarife, die irgend eine Art von Mindestumsatz enthalten, sind nur für diejenigen interessant, die Ihr persönliches Telefonierverhalten gut schätzen können. Vor allem praktisch jeden Monat mindestens etwa die gleiche Zeit mit Gesprächen im Mobilfunknetz verbringt. Meist wird das Überschreiten des Mindestumsatzes oder der eingekauften Minuten im Minuten-Tarif recht teuer, da jede weitere Gesprächseinheit zu den Standard-Handytarifen verrechnet wird.
Sind eine monatliche Grundgebühr und eine Abrechnung nach Takteinheiten für Gespräche im Vertrag vereinbart, so handelt es sich generell nicht um einen Handyvertrag mit Mindestumsatz.
Dementsprechend wird bei diesen Verträgen generell jede gebrauchte Minute oder Sekunde, je nach Abrechnungstakt, einzeln zum vorgegebenen Tarif verrechnet. Telefoniert man in einem Monat überhaupt nicht, so fallen bei diesem Handyvertrag außer der festgelegten monatlichen Grundgebühr keine weitere Kosten an. Jede einzelne gesprochene Minute kostet bei einem solchen Handy-Vertrag immer das Gleiche, egal wie viel im Monat telefoniert wird.
Auch ein Prepaid-Tarif ist bei dieser Betrachtungsweise ebenfalls ein Vertrag ohne Mindestumsatz. Sie kaufen zwar im Prepaidtarif beim Auffüllen Ihres Guthabenkontos eine bestimmte Zeit zum Abtelefonieren ein, fast wie bei einem Mindestumsatz- oder Minutentarif, aber konträr zu diesen Mobilfunktarifen sind Sie zeitlich absolut nicht gebunden. Diese bezahlten Prepaid-Konto können also beliebig genutzt werden, der Zeitraum dieser Nutzung spielt keine Rolle. Das Gesprächs-Guthaben bleibt bestehen, auch wenn Sie viele Monate lang nicht telefonieren. Somit ist die Nutzung des Handys vollkommen beliebig möglich und es fallen auch sonst keine monatliche Kosten, wie etwa eine Grundgebühr an.
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