Für den Verbraucher ist das wichtigste Merkmal die Kennzeichnung der Milchprodukte auf der Verpackung.

Allgemeine Kennzeichnungen sind: die Verkehrsbezeichnung (also die Art des Produktes),
der Name bzw. Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers, ein Zutatenverzeichnis (sofern Zutaten zugesetzt sind), Füllmenge (in ml / g / Stück) und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Dieses gibt an, dass bis zu diesem Zeitpunkt das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf des MHD kann das Lebensmittel noch in Ordnung sein, es darf auch noch verkauft werden. Es darf aber nur unter bestimmten Bedingungen zum Kauf angeboten werden (Sonderpreis oder Hinweis auf abgelaufenes Datum). Allerdings muss sich der Verkäufer versichern, dass es noch einwandfrei ist.

Spezielle Kennzeichnung von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis:
eine Wärmebehandlung (z.B. ob Milch ultrahocherhitzt, hocherhitzt, sterilisiert oder pasteurisiert wurde) muss benannt werden. Die ultrahocherhitzte Milch wird zusätzlich noch mit einem großen “H” gekennzeichnet. Ebenfalls muss der Fettgehalt in “% Fett” (bei Käse in % Fett i.Tr. = Fett in der Trockenmasse) angegeben werden. Meist steht auf der Packung auch, dass die Milch homogenisiert wurde. Bei Butter muss, sofern Salz verwendet wurde, der Salzgehalt angegeben sein.

Genusstauglichkeitskennzeichen. Dieses ovale Kennzeichen gibt Auskunft über das Bundesland, und die Veterinärkontrollstellennummer des Betriebes, der die Milch zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es kennzeichnet, dass der Betrieb nach EU-konformen Hygienestandards arbeitet und kontrolliert wird. Alle Erzeugnisse auf Milchbasis müssen damit gekennzeichnet werden. Der Verbraucher erkennt daran aber nicht die Herkunft der Milch sondern nur den Bearbeitungs- oder Verpackungsort.
Für den Verbraucher nicht ersichtlich sind Vorschriften über Rückstände oder Kontaminationen. Hier gewährleisten gesetzliche Regelungen, dass Rückstände gar nicht oder nur in unbedenklichen Mengen nachweisbar sein dürfen. Oder auch die Vorschriften zur Verpackung, die verhindern, dass von den Verpackungsmaterialien Stoffe in das Lebensmittel übergehen können.
Diese Vorschriften werden durch Lebensmittelkontrollen und auch die Veterinärämter überwacht.